Nutzungsbedingungen
1. Geltungsbereich
Dr. Sommer Werkstofftechnik GmbH (im Folgenden kurz DSW) bietet Unternehmen gegen Zahlung von Nutzungsentgelten die Möglichkeit, die unter stahlwissen.de, bereitgestellte technischen Informationen für Stähle, deren Eigenschaften, und Wärmebehandlung, zu nutzen. Die vorliegenden besonderen Nutzungsbedingungen regeln die vertraglich zeitlich begrenzte Nutzung dieser Software in der Form des SaaS (Software as a Service). Sie gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Nutzer kann sie jederzeit unter stahlwissen.de/about/terms aufrufen, einsehen, speichern oder ausdrucken.2. Bereitstellung
DSW stellt die Software in der jeweils aktuellen Version auf einem Server zum Zugriff durch den Kunden durch das World Wide Web bereit. Leistungsumfang und Beschaffenheit der Software folgen aus der Leistungsbeschreibung im zugrunde liegenden Vertrag. DSW kann ohne Mitteilung an den Kunden jederzeit Änderungen der Software oder Updates vornehmen, solange es nicht zu einer wesentlichen Verringerung des Leistungsumfanges kommt. Die Anzahl der Zugänge und damit Softwarebenutzer je Kunde richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung, die der Bereitstellung zugrunde liegt. Sollte der Zugang zu Testzwecken und unentgeltlich zur Verfügung gestellt sein, so kann DSW ihn jederzeit ohne Vorankündigung zurücknehmen. Bereitgestellte Zugangsdaten sind unverzüglich in nur dem Nutzer bekannte Daten zu ändern. Der Kunde ist verpflichtet, die bei der Anmeldung abgefragten Daten des vorgesehenen Nutzers des Zugangs richtig und vollständig anzugeben.3. Zulässige Nutzung
Der Kunde erhält an der Software mit vollständiger Bezahlung des fälligen vertraglich vereinbarten Nutzungsentgelts das einfache, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte Nutzungsrecht an der Software. Jeder Zugang darf nur und ausschließlich von einer benannten natürlichen Person genutzt werden (Named-User-Prinzip). Der Kunde verpflichtet sich und haftet dafür, dass der Empfänger der Zugangsdaten eines Zugangs diese ausschließlich selbst nutzt. Eine Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht. Der Kunde darf die Software nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten nutzen. Ein zu Testzwecken bereitgestellter Zugang darf nicht für eigene oder fremde gewerbliche Zwecke genutzt werden. Der Kunde darf die Software nicht ändern. Er ist insbesondere nicht berechtigt, ihre Funktionsweise im Wege des sog. „Reverse Engineering“ zu untersuchen, zu dekompilieren, in ihre Bestandteile zu zerlegen und/oder als Grundlage für die Erstellung eigener Softwareprogramme zu verwenden. Der Kunde darf keine Angriffe oder Lasttests mit der Software vornehmen, die billigend in Kauf nehmen, dass die Software in ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigt wird. Der Kunde haftet dafür, dass die Software nicht zu gesetzeswidrigen oder gegen be- hördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Daten, insbesondere erstellt und/oder auf dem Server oder lokal gespeichert werden. Zu Testzwecken zur Verfügung gestellte Software unterliegt derselben zulässigen Nutzung, mit der Ausnahme, dass die Nutzung keinen gewerblichen Zweck des Kunden erfüllen darf4. Anwendungsdaten
Alle Daten, die während der Laufzeit des Vertrags durch die erlaubte Nutzung der bereitgestellten Software entstehen, sind Anwendungsdaten. Alle Rechte an diesen stehen ausschließlich dem Kunden zu.5. Technische Voraussetzungen des Zugangs
Die Voraussetzungen richten sich nach den jeweiligen Systemvoraussetzungen, welche ebenfalls Vertragsbestandteil werden. Für die Bereitstellung und notwendige Konfiguration (z.B. PopUps Zulassen) der erforderlichen Hard- und Software (z.B. eines internetfähigen Rechners mit Internetverbindung und zulässigem aktuellen Browser) auf Seiten des Kunden sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und dem Rechenzentrum, in dem DSW die Software betreibt, bis zum Übergabepunkt trägt der Kunde die alleinige Verantwortung.6. Intellectual Property
Rechte, die in den geltenden Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich dem Kunden von DSW eingeräumt werden, stehen diesem nicht zu. Diese Lizenzvereinbarung räumt keinerlei Eigentumsrechte/Intellectual Property-Rechte oder vergleichbare Rechte an der Software ein. Sämtliche Intellectual Property-Rechte verbleiben auch mit dem Lizenzerwerb gem. dieser Lizenzvereinbarung bei DSW. Der Kunde ist darüber hinaus insbesondere nicht berechtigt, die Software ohne schriftliche Erlaubnis von DSW über den vereinbarten Umfang hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es nicht gestattet, die Software zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu Dritten zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen.7. Rechtsfolgen von Verstößen und Haftung
Verletzt ein Nutzer mit einem vertraglich bereitgestellten Zugang die vorliegenden Bestimmungen, so kann DSW den Zugriff aller Nutzer des Kunden mit vorheriger Ankündigung in Textform unverzüglich sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann. Sofern die Sperrung zur Abwehr von Gefahren behördlich angeordnet wurde oder der Abwehr von Gefahren für DSW und Ihre Kunden erfolgt, erfolgt die Benachrichtigung erst nach der Sperrung. Verletzt ein Nutzer mit einem vertraglich bereitgestellten Zugang seine Pflichten aus Nr. 3, so kann DSW die dadurch betroffenen Anwendungsdaten mit vorheriger Ankündigung in Textform unverzüglich löschen, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann. Sofern die Sperrung zur Abwehr von Gefahren behördlich angeordnet wurde oder der Abwehr von Gefahren für DSW und Ihre Kunden erfolgt, erfolgt die Benachrichtigung erst nach der Sperrung. Verstößt ein Nutzer mit einem vertraglich bereitgestellten Zugang gegen die zulässige Nutzung nach Nr. 3, so kann DSW außerordentlich und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ermöglicht ein Nutzer schuldhaft die Nutzung des Zugangs einer weiteren Person oder nimmt sie billigend in Kauf, so wird eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten monatlichen Nutzungsentgeltes für jede nicht berechtigten Nutzer sofort fällig. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt vorbehalten; in diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch angerechnet. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes DSW von Ansprüchen Dritter frei. Verletzt ein Nutzer des Kunden mit einem vertraglich bereitgestellten Zugang Rechte Dritter, so stellt der Kunde DSW insofern auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Die Haftungsgrenzen aus den AGB von DSW bleiben von den Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unberührt.8. Verfügbarkeit
DSW schuldet die Verfügbarkeit der Software und der Anwendungsdaten am Übergabepunkt. Die Verfügbarkeit beträgt 99,5% im Jahresmittel, bezogen auf vierundzwanzig Stunden täglich und sieben Tage die Woche. Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Pflege, insbesondere geplante Nichtverfügbarkeit, sowie Zeiten, in denen die Software aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von DSW liegen z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc.), nicht zu erreichen ist. DSW beseitigt innerhalb angemessener Frist die vom Kunden gemeldeten Mängel der Software.9. Pflichten des Kunden
Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die Nutzung der Software ausschließlich im Rahmen der zulässigen Nutzung nach Nr. 3 erfolgt und schützt diese zulässige Nutzung durch geeignete und erforderliche Maßnahmen. Dies betrifft insbesondere die Nutzung jedes Zugangs nur durch eine Person (Named User). Der Kunde wird DSW unverzüglich unterrichten, wenn er den Verdacht hat, dass der Zugang von nicht berechtigten Personen genutzt werden kann. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die berechtigten Nutzer auf die Bestimmungen dieser Vereinbarung verpflichtet werden. Der Kunde meldet Nutzungsbeeinträchtigungen der Software, von denen er der Ansicht ist, dass sie durch DSW zu beheben seien, grundsätzlich in Textform an DSW. In der Meldung beschreibt der Kunde möglichst konkret die bestehende Nutzungsbeeinträchtigung, insbesondere Bedingungen, unter denen sie auftritt, Symptome und Auswirkungen. Bestenfalls verbindet der Kunde diese mit aussagekräftigen Screenshots. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass alle Rechte Dritter beim Umgang mit der Software und enthaltenen oder entstehenden Daten beachtet werden. Das umfasst auch, dass der Datenschutz bei der Nutzung der Software die notwendige Beachtung findet und alle ggf. erforderlichen Einwilligungen für die Datenverarbeitung eingeholt werden. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass in angemessenen Abständen eigene Sicherungen (Backups) von seinen Anwendungsdaten erfolgen. Die Verpflichtung zu kalendertäglichen Backups durch DSW bleibt hiervon unberührt.10. Nutzungsentgelt
Nutzungsentgelt und Nutzungsumfang (Anzahl Nutzer und Umfang Funktionalität) sind vertraglich vereinbart bzw. richten sich nach dem Angebot von DSW. Sonstige Leistungen wie Anwenderunterstützung oder Schulungen bedürfen gesonderter vertraglicher Vereinbarung. Alle Vergütungen werden zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils anfallenden gesetzlichen Höhe geschuldet und sind für die jeweilige vereinbarte Abrechnungsperiode im Voraus zahlbar.11. Datenschutz und –sicherheit
Sowohl DSW als auch der Kunde werden die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten und/oder Nutzer auf diese Bestimmungen verpflichten bzw. Für diese Verpflichtung Sorge tragen. Die Leistungen nach diesem Vertrag werden von DSW als Auftragsdatenverarbeitung im Auftrag des Kunden erbracht, soweit die zu verarbeitenden Daten personenbezogen sind. Der Kunde ist Auftraggeber und verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes. DSW ist verpflichtet, personenbezogene Daten, die im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, geheim zu halten und nur gemäß den Weisungen des Kunden zu verarbeiten. Die Weisungen müssen rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden. DSW wird kundenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieses Vertrages erfordert. Der Kunde stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu. DSW schützt die bereitgestellten Dienste und Systeme sowie die vom Kunden oder den Kunden betreffenden im Zugriff von DSW gespeicherten Anwendungsdaten und ggf. sonstigen Daten gegen unbefugte Kenntnisnahme, Speicherung, Veränderung oder anderweitige nicht autorisierte Zugriffe oder Angriffe gleich welcher Art. DSW ergreift hierzu die geeigneten und üblichen Maßnahmen, die nach den Stand der Technik geboten sind, unter anderem Virenschutz und Schutz gegen Schadsoftware sowie sonstige Sicherungen einschließlich des Einbruchsschutzes. Die genannten Pflichten bestehen über das Vertragsende hinaus für weitere fünf Jahre, personen- und kundenbezogene Daten werden unbegrenzt geschützt. Der Kunde ist berechtigt, sich von der Einhaltung der Datenschutzerfordernisse sowie des sonstigen gesetzes- und vertragskonformen Umgangs von DSW mit personenbezogenen Daten im Rahmen des Betriebs der Software nach diesem Vertrag zu überzeugen. Über den Zeitpunkt sowie die Art der Prüfung verständigen sich die Parteien rechtzeitig.Copyright 1987 - 06.12.2025
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